Rainer Hartmann
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Blitzschlag

Als Blitzschlag zählt im Sinne der Versicherungsbedingungen der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherten Sachen. Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt.  mehr...

Blitzschlagschäden

Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag  mehr...

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Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
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01561 Priestewitz OT Gävernitz
Telefon: 03371 5839278
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