Rainer Hartmann
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Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

Der Versicherer sorgt in dem Schutzbrief-Paket für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf einen bestimmten Betrag.

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Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
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01561 Priestewitz OT Gävernitz
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