Rainer Hartmann
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Versicherungssumme für selbstgenutzte Büros und Praxisräume im versicherten Objekt

Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer selbst genutzte Büros und Praxisräume.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Objekte vom Versicherungsnehmer zumindest teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden.

Dabei darf der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent betragen.

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Kontakt
Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
Baßlitzer Straße 3
01561 Priestewitz OT Gävernitz
Telefon: 03371 5839278
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