Rainer Hartmann
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Vermietung von Einliegerwohnungen

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei vermieteten Einliegerwohnungen (in Einfamilienhäusern bzw. Zweifamilienhäusern) im selbstgenutzten Objekt, jedoch ohne gewerbliche Nutzung.

Die Gesellschaften begrenzen diese Leistung in Anzahl der vermieteten Einliegerwohnungen bzw. einen Gesamtmietwert. Wird diese vertraglich geregelte Anzahl oder der Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung.



siehe: Gebäudehaftpflichtversicherung

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Kontakt
Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
Baßlitzer Straße 3
01561 Priestewitz OT Gävernitz
Telefon: 03371 5839278
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