Rainer Hartmann
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Reitbeteiligung

Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.    
In der Pferdehalterhaftpflicht kann die Mitversicherung von Reitbeteiligungen aufgenommen werden. Die Reitbeteiligung erhält den gleichen Versicherungsschutz wie der VN. Somit können Schäden, die der Reitbeteiligung durch das Pferd entstehen, trotzdem geltend gemacht werden.  
Die Anzahl sowie die Namen der Reitbeteiligungen sollten im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen benannt werden.

Mietsachschäden an Reitutensilien
Pferd mit Reitbetrieb

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Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
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01561 Priestewitz OT Gävernitz
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