Rainer Hartmann
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Regressansprüche von Versicherungsträgern

Im Versicherungsschutz enthalten sind Regressansprüche von Versicherungsträgern.

Eine Person fügt einer anderen Person einen Schaden zu. Der Geschädigte muss z.B. im Krankenhaus behandelt werden. In diesem Fall hat die Krankenkasse das Recht, den Schädiger in Regress zu nehmen und den Ersatz der finanziellen Leistung zu fordern.
siehe:Haftpflichtversicherung

Regressansprüche von Versicherungsträgern von mitversicherten Personen

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