Rainer Hartmann
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Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben

Rechtsschutz kann für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils bestehen, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.

Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Wartezeit

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