Rainer Hartmann
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Opferschutz bei Nichtermittlung des Täters

Der Opferschutz bei Nichtermittlung des Täters ist eine Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bei körperlicher Schädigung des Versicherungsnehmers nach Gewalttat und nicht ermitteltbarem Täter.

Dies kann zum Beispiel dann relevant sein, wenn der Geschädigte nach einer Schlägerei in der Disco ein Nasenbeinbruch hat und der Täter unbekannt bleibt.

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