Rainer Hartmann
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Gefahrerhöhung

Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein.

Anzeigepflicht
Betriebe in Nachbarschaft (bis 10 m Entferung)
Ganz oder überwiegend leer stehendes Haus
Obliegenheiten

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Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
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01561 Priestewitz OT Gävernitz
Telefon: 03371 5839278
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