Rainer Hartmann
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Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, sofern dies laut Vertrag vereinbart ist:

  • im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden
  • und wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschaftskellern, Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren.
Um eine Ersatzzahlung von der Versicherung zu erhalten, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahles erforderlich.

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Kontakt
Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler
Baßlitzer Straße 3
01561 Priestewitz OT Gävernitz
Telefon: 03371 5839278
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