Rainer Hartmann
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Anlageguthaben


Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird ein Teil der Beiträge zinsbringend oder in Investmentfonds angelegt, um für die spätere Versorgung im Alter zur Verfügung zu stehen. Das Gesamtguthaben aus diesen angesparten Beiträgen bezeichnet man als Anlageguthaben.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass fondsgebundene Renten-Policen eine Kombination aus privater Rentenversicherung und Fondssparplan darstellen. Das bedeutet, die Sparanteile des Beitrags werden vom Versicherungsanbieter in Aktien, Anleihen oder Immobilien angelegt. Bei einer guten Fondsentwicklung kann der Verbraucher auf mehr Geld im Alter hoffen – trägt aber auch das Anlagerisiko und macht sogar Verluste, wenn die Fonds keinen Wertzuwachs verzeichnen.

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